Installateurverzeichnis

Gemäß der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" vom 01.11.2006 dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Der Eintragung liegen die "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" zugrunde.

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