Messstellenbetrieb

Unter Messstellenbetrieb werden die Bereitstellung, der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen verstanden. Der Messstellenbetreiber sichert (z.B. durch Plombierung) die Messstelle in angemessener Weise gegen unberech-tigte Energieentnahme. Diese Aufgaben obliegen nach § 21 b EnWG grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.


Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes durch einen Dritten ist, dass der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb gewährleistet ist und der Dritte die entsprechende Sachkunde besitzt.