Messstellenrahmenvertrag

Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes durch einen Dritten ist, dass Netzbetreiber und Dritter die gegenseitigen Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs regeln.


Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17.Oktober 2008. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbah-nen (BNetzA) überwacht. Im speziellen gelten die Beschlüsse BK6-09-034 mit Anlagen 1 bis 4 sowie BK7-09-001 mit Anlagen 1 bis 4. Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der Stadtwerke Weißwasser GmbH.

Messstellenrahmenvertrag

Plombenöffnungsmeldung
Anmeldung zum Netzanschluss (ANA)
Einbaubericht Fremdzähler
Inbetriebssetzungsanzeige