Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und -qualität

Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes durch einen Dritten ist, dass den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgegebenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und –qualität genügt werden.

Technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und -qualität