Gasnetz

Der Gasmarkt in Deutschland ist grundsätzlich für jedermann offen. Der Kunde ist in der Wahl seines Gaslieferers frei.

Es besteht eine gesetzlich geregelte Durchleitungspflicht, das heißt, die Eigentümer der Gasnetze müssen den Zugang aller Lieferer zu den an ihr Netz angeschlossenen Kunden gewähren.

Das Energie Wirtschaftsgesetz fordert zur Sicherung des Netzzugangs Dritter die Trennung von Netzbetrieb und Gaslieferung.

Daher finden Sie alle Informationen die das Gasnetz betreffen auf den folgenden Unterseiten.

Beschwerdemanagement

Die Kontaktdaten zum Kundenservice, zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, zur Schlichtungsstelle Energie sowie zur Online-Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier.