Allg. Anschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen

Die Stadtwerke Weißwasser GmbH als Netzbetreiber ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 26.10.2006 (mit Änderung vom 17.10.2008) jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.


Zusätzlich zu den Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH zur NAV


Die in den Ergänzenden Bedingungen zur NAV genannten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBStromV vom 21.06.1979 begründet worden sind sowie für alle am 08.11.2006 bereits bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.


Infomieren Sie sich zu diesem Thema umfänglich direkt bei unseren Mitarbeitern unter 03576- 266 0.