Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung
Grundversorger ist gem. § 36 Abs.2 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes und wird bis zum 30. September veröffentlicht.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH ist für die Periode vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 sowie vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 die Stadtwerke Weißwasser GmbH der zuständige Grundversorger.


Ersatzversorgung
Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Von ihr wird immer dann gesprochen, wenn der Energiebezug eines Letztverbrauchers nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. In diesen Fällen springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Damit ist die Weiterversorgung von Haushaltskunden mit Energie durch die Ersatzversorgung immer gesichert. Durch die Zuordnung in die Ersatzversorgung kommt es nicht zu Versorgungsunterbrechungen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH ist für die Periode vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 sowie vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 die Stadtwerke Weißwasser GmbH der zuständige Ersatzversorger.

Stromgrundversorgungsverordnung