Lieferantenrahmenvertrag

Für die Belieferung der Letztverbraucher mit Strom haben Lieferanten mit Netzbetreibern einen Lieferantenrahmenvertrag abzuschließen. Dabei muss sich der Lieferant nicht auf bestimmte Entnahmestellen beziehen.

In diesem Bereich finden sie die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der SWW GmbH. Ebenso werden Informationen zu den von der SWW GmbH verwendeten Datenformaten gegeben.

Netznutzungsvertrag
Kontaktdaten
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI-Vereinbarung)
Sperrauftrag
Zuordnungsvereinbarung
Sicherheitszertifikate für den elektronischen Datenaustausch im EDIFACT-Format