Individuelle Netzentgelte

Wir bieten Letztverbrauchern an, mit uns individuelle Stromnetzentgelte zu vereinbaren, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 StromNEV erfüllen.
Dies ist möglich, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter 03576- 266 0!