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Sicherheit geht vor: Wichtige Informationen für Hauseigentümer zum sicheren Betrieb von Gasanlagen

Die jüngsten tragischen Ereignisse in Görlitz, bei denen eine Hausexplosion Menschenleben gefordert hat, haben uns alle tief erschüttert. Ein solches Unglück führt uns auf schmerzliche Weise vor Augen, wie essenziell der absolut sichere Umgang mit Erdgas ist. 

Erdgas ist ein sehr sicherer und zuverlässiger Energieträger – vorausgesetzt, die Hausinstallationen sind intakt und werden regelmäßig gewartet. Als Gebäudeeigentümer oder Betreiber einer Gasanlage tragen Sie eine besondere Verantwortung (die sogenannte allgemeine Verkehrssicherungspflicht) für den sicheren Zustand der gesamten Gasinstallation auf Ihrem Grundstück und im Gebäude. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass von Ihrer Anlage keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Um Sie, Ihre Familie und Ihre Mieter zu schützen, möchten wir Sie für Ihre wichtigsten Pflichten als Eigentümer sensibilisieren:

1. Sicherstellung der Dichtheit der Inneninstallation

Die Dichtheit der Leitungen ist das A und O der Gassicherheit. Zu Ihren Pflichten gehören:

  • Die 12-Jahres-Prüfung (Wichtigste Pflicht!): Veranlassen Sie alle 12 Jahre eine sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasanlage (alle Leitungen nach der Hausanschlusseinrichtung) durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) gemäß den technischen Regeln (G 600 / TRGI). Nur so können Sie die Dichtheit Ihrer Anlage offiziell nachweisen.
  • Freier Zugang zum Hauptanschluss: Die Hausanschlusseinrichtung (HAE) muss jederzeit frei zugänglich sein. Sie darf unter keinen Umständen verbaut, verstellt oder als Ablagefläche genutzt werden, damit sie im Notfall sofort erreichbar ist.
  • Jährliche Sichtkontrolle: Prüfen Sie frei verlegte Gasleitungen einmal im Jahr auf offensichtliche Mängel wie Korrosion oder Beschädigungen. Testen Sie zudem, ob sich die Absperreinrichtungen leichtgängig betätigen lassen.

2. Fachgerechte Instandhaltung und Betrieb

Eine schlecht gewartete Gastherme oder Heizung kann schnell zu einer ernsthaften Gefahrenquelle werden.

  • Regelmäßige Wartung: Lassen Sie Ihre Gasgeräte (Heizkessel, Thermen etc.) regelmäßig und gemäß den Vorgaben des Herstellers durch einen zertifizierten Fachbetrieb (VIU) warten.
  • Reparaturen nur durch Profis: Führen Sie niemals selbst Arbeiten an Gasleitungen durch! Reparaturen an der Gasanlage dürfen ausschließlich von einem zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden.

3. Informations- und Dokumentationspflichten

Sicherheit erfordert auch Aufklärung und Nachweisbarkeit:

  • Dokumente aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Gasanlage sorgfältig auf. Dazu gehören Prüfprotokolle der Gebrauchsfähigkeit, Wartungsnachweise und technische Unterlagen.
  • Mieter aufklären: Informieren Sie Ihre Mieter über den korrekten Umgang mit Gasgeräten und vor allem über das richtige Verhalten bei Gasgeruch.

NOTFALL: Was tun bei Gasgeruch?

Sollten Sie Gasgeruch wahrnehmen oder eine Undichtigkeit vermuten, handeln Sie sofort:

  1. Keine offenen Flammen, nicht rauchen!
  2. Keine elektrischen Schalter betätigen (kein Licht, keine Klingel, kein Handy im Haus)!
  3. Fenster und Türen weit öffnen (Durchzug schaffen).
  4. Gashahn zudrehen (wenn gefahrlos möglich).
  5. Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln!) und das Haus verlassen.
  6. Rufen Sie von außerhalb des Gebäudes sofort unseren Entstörungsdienst an!

Unsere 24-Stunden-Störungshotline: 08000 266-100

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