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Neue gesetzliche Umlagen Gas und Verordnungen

Die wichtigsten Infos im Überblick

Am 15. August 2022 hat die Bundesregierung die Höhe der angekündigten Gasbeschaffungsumlage bekannt gegeben: Sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Zwei weitere Umlagen folgen - die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage.

Hintergrund: Die deutliche Kürzung der Gaslieferungen durch Russland betrifft auch die Gasversorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen die Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen.

Weiterhin kommt ab Oktober die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh hinzu. Sie ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und deckt die Kosten für die umfangreichen Maßnahmen, die für die Befüllung von Erdgasspeichern notwendig sind. Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 wird sich die bereits bestehende, sogenannte Bilanzierungsumlage erhöhen. Die SLP Bilanzierungsumlage wird auf 0,57 ct/kWh festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 0,39 ct/kWh. Die Veröffentlichung vom 18.08.22 finden Sie auch auf der Website von Trading Hub Europe (THE) .

Wir als Stadtwerke Weißwasser GmbH sind gesetzlich verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen. Sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen. Deshalb sind wir gezwungen diese Umlage 1:1 an Sie weiterzugeben.

Die SWW informieren neben der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung (>sh Anzeige) in der lokalen Presse in den kommenden Tagen alle Kundinnen und Kunden per Brief über die Preisänderungen ab 01.10.2022. 

Die aktuellen Preissteigerungen sowie die neuen Umlagen bedeuten für alle VerbraucherInnen eine enorme Belastung. Eine Möglichkeit, den starken Preisanstieg zu dämpfen, ist das Energiesparen. Wir haben für Sie alle Hinweise auf unserer -> Website zusammengestellt, wie Sie Ihren Energieverbrauch und damit Kosten senken können. Folgen Sie uns gern auch auf instagram und facebook für aktuelle Infos. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen eine Erhöhung der Abschlagszahlungen vorzunehmen, um hohe Nachforderungen zu vermeiden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter: Kundenbüro, Straße des Friedens 13-19 in Weißwasser, Telefon 03576 266-0 oder Email kundenbetreuung@stadtwerke-weisswasser.de

Weitere wichtige Fragen und Antworten finden Sie hier:

>>>FAQ Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlange >>> hier geht es zur Liste des THE
>>>FAQ Bilanzierungsumlagen, Konvertierungsentgelt, Konvertierungsumlage und VHP-Entgelt >>> hier entlang


Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?

Beide Umlagen werden erstmals zum 1. Oktober 2022 erhoben. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Versorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober weiterzugeben. Dazu zählen wir auch.

Die Gasspeicherumlage wird nach aktuellem Stand vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Die Gasbeschaffungsumlage wird nach derzeitigem Stand vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 erhoben.

Wie hoch sind die Umlagen?

Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage beträgt aktuell 2,419 ct/kWh netto/ 2,879 ct/kWh brutto und wurde am 15. August 2022 von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung verursachen. Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen.

Die Veröffentlichung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgt voraussichtlich am 18. August 2022. Auch die Höhe dieser Umlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Auch hier kann es also sein, dass sich nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung verursachen. Dies gilt ebenfalls für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen.

Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen kann?

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, wenden Sie sich bitte an kostenlose Beratungsstellen in Weißwasser. Eine Übersicht erhalten Sie in unserem Kundenbüro.

Neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) plant damit eine jährliche Verringerung des deutschen Gasverbrauchs um zwei Prozent (knapp 20 TWh) und zusätzliche Einsparungen im Strombereich, sowohl bei Privathaushalten als auch öffentlichen Gebäuden. Die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) betrifft auch Unternehmen ab 01.09.2022, in dieser werden Maßnahmen zur Einsparung im Gebäudebereich während der Heizperiode im Winter 2022/2023 geregelt. Die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) mit Energieeffizienzmaßnahmen gilt ab 01.10.22. Auch SWW wird die erforderlichen Maßnahmen umsetzen (z.B. Wasserturm, Hauptverwaltung etc).