EmailTwitterFacebookPrint

Kundeninformation zur Mehrwertsteuersenkung

Stadtwerke Weißwasser geben steuerliche Vorteile an Kunden weiter

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets unter anderem die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% (Strom-, Gas-und Wärmekunden) bzw. von 7% auf 5%  (Trinkwasserkunden) auf Grund- und Verbrauchspreise für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen.

„Es ist für uns selbstverständlich, dass die Stadtwerke Weißwasser die steuerlichen Vorteile durch die halbjährige Mehrwertsteuersenkung voll an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben“, bestätigt Pressesprecherin Bettina Brandt.

Die Abwicklung für die Kundinnen und Kunden bleibt dabei gewohnt einfach: Sie müssen sich nicht bei den Stadtwerken melden, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Der monatliche Abschlag ändert sich nicht, da zu viel gezahlte Beträge ebenfalls automatisch mit der Jahresrechnung erstattet werden. Wir nehmen zum 01.07.2020 und 31.12.2020 eine automatische Abgrenzung Ihres Verbrauchs mit den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen vor.

Sollten sich für die Stadtwerke-Kunden Fragen ergeben, steht das Kundenbüro der SWW  gern persönlich oder telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.