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Grenzwertabweichung im Wasserwerk Schwarze Pumpe (LEAG) betrifft ebenfalls SWW Kunden

Gesundheitsamt erteilt Zulassung über Grenzwertabweichung / Trinkwasser kann ohne Einschränkungen verwendet werden

Aktualisiert:

Die Stadtwerke Weißwasser haben Trinkwasseranalysen in Schleife und Weißwasser beauftragt. Am 06.06.2019 erhielten wir die Information, dass bei den Analysewerten keine Grenzwertabweichung des Parameters Epichlorhydrin vorliegt.

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Die Stadtwerke Weißwasser GmbH wurde von der LEAG informiert, dass es eine Grenzwertüberschreitung für den Parameter Epichlorhydrin im Trinkwasser gab. Das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße hat im Rahmen der behördlichen Trinkwasserüberwachung im Wasserwerk Schwarze Pumpe der LEAG eine Abweichung vom Grenzwert der Trinkwasserverordnung für diesen Parameter zugelassen. Die Zulassung ist befristet bis zum 31.10.2019. Die Abweichung führt nach den Leitlinien des Umweltbundesamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung zu keiner Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher.

Die Lausitz Energie Bergbau AG arbeitet mit Nachdruck an der Aufklärung der Situation. „Unabhängig davon darf das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Schwarze Pumpe auch in der Zwischenzeit ohne Einschränkungen wie gewohnt verwendet werden, auch zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken", erklärt Thomas Koch, Leiter Wasserversorgung bei LEAG.

Die Wasserlieferung aus dem Wasserwerk Schwarze Pumpe erfolgt durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH an die Stadt Weißwasser und an die Kunden des WZV Mittlere Neiße-Schöps mit den Gemeinden Schleife, Groß Düben, Gablenz, Weißkeißel, Krauschwitz und Spreetal.

Die Stadtwerke Weißwasser GmbH steht im engen Austausch mit den zuständigen Gesundheitsämtern sowie der LEAG und wird bei Neuigkeiten auf der SWW Homepage informieren.