EmailTwitterFacebookPrint

Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Überblick zu Regelungen

Am 08.09.2023 hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der unveränderten Ausschussfassung vom 5. Juli 2023 beschlossen. Es war ein langer Weg für das GEG, aber im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Die heute vorliegenden Regelungen, sind ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen. Mit der kommenden Beschlussfassung im Bundesrat sowie Veröffentlichung erfolgt dann die finale Gesetzgebung mit voraussichtlicher Gültigkeit ab 01.01.2024.

Mit dem GEG, aber auch der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen werden nun Instrumente geschaffen, die den beteiligten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Energieversorgern und den Kommunen die notwendigen Entscheidungen erleichtern sollen.

Kritisch sieht der BDEW nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung, ebenso bei den Einsatzmöglichkeiten von Biomasse oder auch bei etlichen Begriffsbestimmungen sehen sie noch erheblichen Handlungsbedarf. Hier sollte die Bundesregierung das Gesetz in einer künftigen Novelle noch verbessern. Für den BDEW gilt „Nach der Novelle ist vor der Novelle“. Im Sinne von Verbesserungen für eine erfolgreiche Wärmewende und dem Erreichen der Klimaziele.

Die Antworten auf alle wichtigsten Fragen finden Sie im FAQ des BDEW:

https://www.bdew.de/energie/fragen-und-antworten-was-wird-sich-fuer-mich-mit-dem-neuen-geg-entwurf-ab-1-januar-2024-aendern/