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BMWK ruft mit "Alarmstufe" zweite Stufe des Notfallplans Gas aus

Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen.

Die Alarmstufe tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Gründe für die Ausrufung der Alarmstufe sind die seit dem 14. Juni 2022 bestehende weitere Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Dadurch erhöht sich das Risiko einer nicht ausreichenden Gasspeicherbefüllung für den nächsten Winter. Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG), der Energieversorgungsunternehmen kurzfristig die Weitergabe von Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch keinen Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine verstetigte Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und diese Feststellung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Versorgungssicherheit für unser Versorgungsgebiet ist weiter gewährleistet!

Dennoch ist jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren. Je mehr Gas heute schon eingespart wird, desto mehr können wir für die Speicherbefüllung nutzen.

Wie sich die Ausrufung der Alarmstufe auf die Endkundenpreise auswirken wird, lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Klar ist, dass aufgrund des ohnehin sehr hohen Börsenpreisniveaus der Druck auf die Gaspreise weiter wesentlich steigen wird.

Was, wenn nicht mehr genug Gas zur Verfügung steht?

Sollten die Stadtwerke im Ernstfall nicht mehr ausreichend Gas geliefert bekommen, wird es notwendig, den Gasverbrauch durch gezielte Abschaltungen zu senken. Wichtig dabei ist: schützenswerte Kunden werden bis zuletzt mit Gas versorgt, heißt es von den Stadtwerken Weißwasser. Schützenswert seien dabei alle privaten Haushalte sowie bestimmte Industriezweige. Beispiele dafür sind Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

> Presseinformation des BMWK

> FAQ's des BMWK

> Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Szenarienberechnung der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungsanlage