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24h-Lieferantenwechsel ab 06. Juni 2025

Rückwirkende An- und Abmeldung von Umzügen nicht mehr möglich

Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher. 

Bitte beachten Sie!

Durch neue rechtliche Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944) ist ab dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende An- und Abmeldung zu Ihrem Umzugsdatum nicht mehr möglich.

Checkliste Umzüge - Faltblatt für Mieter und Vermieter

 

FAQ

1. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

2. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

3. Wann muss ich den Umzug melden?

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten bleiben auch mit der neuen Regelung bestehen. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf Ihres aktuellen Vertrags möglich. Die Laufzeit Ihres Vertrags finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

6. Wie kann ich meinen Umzug melden?

Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal MEIN PORTAL

7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum (Auszugstermin und Datum der Wohnungsübernahme)

Zählernummern der alten und neuen Wohnung und Zählerstände (inkl. Ablesedatum) alten Wohnung zum Auszug und der neuen Wohnung zum Einzug.

8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?

Kontaktieren Sie uns per Email (kundenbetreuung@stadtwerke-weisswasser.de) oder Telefon 03576 266-0 oder 03576 266-432 Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.