Stromnetz
Der Strommarkt in Deutschland ist grundsätzlich für jedermann offen.
Der Kunde ist in der Wahl seines Stromlieferers frei.
Es besteht eine gesetzlich geregelte Durchleitungspflicht, das heißt, die Eigentümer der Stromnetze gewähren den Zugang aller Lieferanten zu den an ihr Netz angeschlossenen Kunden.
Das Energie Wirtschaftsgesetz fordert zur Sicherung des Netzzugangs Dritter die Trennung von Netzbetrieb und Stromlieferung.
Zur Versorgung ihrer Kunden mit Elektroenergie betreibt die Stadtwerke Weißwasser GmbH ein umfangreiches Mittel- und Niederspannungsnetz mit den dazugehörigen Schalt- und Umspannanlagen, Mittel- und Niederspannungsleitungen sowie den dazugehörigen Netzanschlüssen.
Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Netzbetrieb getrennt vom Stromvertrieb betrachtet.

