Grundversorgung

Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Dabei sind Haushaltskunden im Gas Letztverbraucher, die die bereitgestellte Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen. Des Weiteren zählen auch Kunden mit einem Eigenverbrauch von nicht mehr als 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke zu den Haushaltskunden.

Alle drei Jahre wird zum 1. Juli der Grundversorger für die folgenden drei Jahre festgestellt. Dieser Grundversorger ist daraufhin bis zum 30. September zu veröffentlichen.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH für die Zeiträume 01.01.2019 bis 31.12.2021 sowie 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist:
Stadtwerke Weißwasser GmbH
Straße des Friedens 13 – 19
02943 Weißwasser

Gasgrundversorgungsverordnung