Netzanschluss
Der Netzanschluss
Der Netzanschluss ist Ihre Verbindung zu unserem Stromnetz. Über ihn können Sie jederzeit ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie beziehen.
Wir unterstützen Sie gern bei dessen Planung und Dimensionierung, damit Ihnen einerseits stets genügend Energie zur Verfügung steht, zum Anderen die Höhe Ihrer Anschlusskosten Ihre individuellen Bedürfnissen angemessen berücksichtigt.
Die Errichtung eines Netzanschlusses für Ihr Haus setzt eine Anmeldung durch einen Elektroinstallateur voraus. Dieser muss in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Nachfolgende Anlagen sind der Anmeldung beizufügen:
Sie erhalten nachfolgend ein Netzanschlussvertrag / Angebot zu den Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss. Die rechtliche Grundlage für deren Berechnung bilden die §§ 9 und 11 NAV. Nach Rücksendung des unterschriebenen Angebotes / Netzanschlussvertrages stimmen wir uns zur Realisierung mit Ihnen ab. Für die Planung und Ausführung der Zähleranlage ist der Elektroinstallateur zuständig. Als Vorzugsvariante für den Montageort des Zählerschrankes bietet sich der Hausanschlussraum an.
Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses und das Einbauen des Elektrizitätszählers erfolgt durch einen unserer Mitarbeiter nach Zahlungseingang und Eingang der Fertigstellungsanzeige des Elektroinstallateurs (mindestens 5 Tage vor gewünschtem Zählereinbautermin).
Wir unterstützen Sie gern bei dessen Planung und Dimensionierung, damit Ihnen einerseits stets genügend Energie zur Verfügung steht, zum Anderen die Höhe Ihrer Anschlusskosten Ihre individuellen Bedürfnissen angemessen berücksichtigt.
Die Errichtung eines Netzanschlusses für Ihr Haus setzt eine Anmeldung durch einen Elektroinstallateur voraus. Dieser muss in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Nachfolgende Anlagen sind der Anmeldung beizufügen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan mit eingezeichnetem Grundriss des Bauvorhabens
- Geschossgrundriss mit Angabe der Netzanschlussübergabestelle
Sie erhalten nachfolgend ein Netzanschlussvertrag / Angebot zu den Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss. Die rechtliche Grundlage für deren Berechnung bilden die §§ 9 und 11 NAV. Nach Rücksendung des unterschriebenen Angebotes / Netzanschlussvertrages stimmen wir uns zur Realisierung mit Ihnen ab. Für die Planung und Ausführung der Zähleranlage ist der Elektroinstallateur zuständig. Als Vorzugsvariante für den Montageort des Zählerschrankes bietet sich der Hausanschlussraum an.
Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses und das Einbauen des Elektrizitätszählers erfolgt durch einen unserer Mitarbeiter nach Zahlungseingang und Eingang der Fertigstellungsanzeige des Elektroinstallateurs (mindestens 5 Tage vor gewünschtem Zählereinbautermin).

