Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) (zu §§ 19, 17 EnWG, § 20 NAV)
SWW ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderung an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Um die technische Sicherheit des Verteilungsnetzes zu gewährleisten, sind Anschlüsse an das Netz von SWW nur unter Einhaltung dieser technischen Mindestanforderungen zulässig, insbesondere wenn kein Netzanschlussvertrag abgeschlossen wurde, in dem technische Mindestanforderungen anschlusskonkret benannt wurden.
Darüber hinaus ist SWW nach Maßgabe von § 20 NAV berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind zusammengefasst in den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und technischen Richtlinien der Verbände (BDEW, VDEW, VDN, VBEW).

