Anschlussbedingungen
Sie planen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und diese an unser Verteilungsnetz anzuschließen? Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher Gesetzlicher Regelungen fallen.
Hierbei sind zu unterscheiden:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energieen-Gesetz - EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vonm 21. Juli 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des EEG vom 7.11.2006, regelt unter anderem den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas sowie die Abnahme und Vergütung durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.
Um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise hinsichtlich der Abwicklung und Umsetzung des Gesetzes - auch unter Einbeziehung der amtlichen Materialien - sicherzustellen, hat der Verband der Netzbetreiber (VDN) eine Verfahrensbeschreibung herausgegeben.

