Einspeisung

Hierbei unterscheidet man nach der Art der Erzeugung:

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Am 1. August 2004 trat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich in Kraft, dies geschah im Interesse von Klima- und Umweltschutz sowie einer nachhaltigen Energieversorgung. In diesem Gesetz wird der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen auf der Basis regenerative Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen geregelt. Insbesondere Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse werden als regenerative Energiequellen berücksichtigt.

Zuletzt geändert am 7. November 2006 mit Inkrafttreten am 1.Dezember 2006.

KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung trat am 1. April 2002 in Kraft. Hierin werden die Abnahme und die Vergütung von „Kraft-Wärme-Kopplungsstrom“ aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, geregelt.