Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.


Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser ist die:
Stadtwerke Weißwasser GmbH
Straße des Friedens 13 – 19
02943 Weißwasser


Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH erfolgt in entsprechender Anwendung der Grundversorgung für Haushaltsbedarf. Bei Nicht-Haushaltskunden (Gewerbe und sonstiger Bedarf mit einem Jahresverbrauch größer 10.000 kWh) gelten die Preise der Grundversorgung.
Kunden mit Zählpunkten mit Lastgangzählung werden nach folgendem Preis versorgt:
Preis gültig ab:
01.01.2009
Lieferpreis
9,25
Ct/kWh
Preise zzgl. EEG-Mehrbelastung, Stromsteuer, Netznutzungsentgelt, Messung / Abrechnung, Konzessionsabgabe sowie der zur Zeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer