Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Weißwasser GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser ist die:
Stadtwerke Weißwasser GmbH
Straße des Friedens 13 – 19
02943 Weißwasser

