Bekanntgabe der Stadtwerke Weißwasser GmbH

Der Netzbetreiber Stadtwerke Weißwasser GmbH ist seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) jedermann an sein Niederdrucknetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Hierzu hat die Stadtwerke Weißwasser GmbH Ergänzende Bestimmungen zur NDAV veröffentlicht.

Die in der NDAV und den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV genannten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV vom 21.06.1979 begründet worden sind sowie für alle am 08.11.2006 bereits bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen.