Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für Haushaltskunden und sonstige Kunden mit Jahresabnahmemengen bis 10.000 kWh/a Erdgas erfolgt die Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung im Niederdruckbereich.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Weißwasser GmbH ist:
Straße des Friedens 13 – 19
02943 Weißwasser

